bj-diagnostik    
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So funktioniert der Test

Infos zum Vaterschaftstest

Kontakt


Für Privatpersonen

Bei Abstammungstests für rein private Zwecke benötigen Sie keinen Zeugen bei der Probenentnahme. Erfahrungsgemäß benötigen die meisten Kunden einen Vaterschaftstest für private Zwecke. Kunden aus Deutschland müssen ihre Proben unter Aufsicht eines Zeugen entnehmen lassen (Arzt, Jugendamt, Gesundheitsamt). Jedoch auch hier gilt es für den Auftraggeber, die im jeweiligen Land gültigen, gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und die für das Labor nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dies sind insbesondere die schriftlichen Einwilligungserklärungen aller Sorgeberechtigten bei minderjährigen Kindern (Mutter und/oder Vater, Vormund, etc.) und aller am Test teilnehmenden Personen. Vater und Mutter unterschreiben jeweils auf dem selben Einwilligungsformular. Das Einreichen von verschiedenen Formularen der Einwilligung von Vater und Mutter getrennt ist nur möglich, wenn die Probenentnahme mit Identifikationsnachweis bei einem Arzt oder bei bj-diagnostik erfolgt. Versagt z.B. die Mutter die Einwilligung in den Abstammungstest, so können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, um die Mutter nach § 1598a BGB aufzufordern die Einwilligung zu erteilen. Verweigert die Mutter auch dann die Einwilligung, können Sie die fehlende Einwilligung durch ein Familiengericht entsprechend § 1598a BGB ersetzen lassen. Den Antrag bei Familiengericht kann dann Ihr Rechtsanwalt stellen. Es handelt sich in den meisten Fällen um eine Formsache, denn nach § 1598a BGB hat jedes Mitglied einer Familie (Vater, Kind, Mutter) Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung. Wir sind in Deutschland und es ist alles geregelt. Das vollständige Gesetz vom 26.3.2008 nennt sich: "Gesetz
zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren".

Für Jugendämter

Bei der Vaterschaftsanalyse für ein Jugendamt ist am wichtigsten, dass die Identität der Testteilnehmer durch einen Zeugen bestätigt werden. Dazu benutzen Sie am besten unser Formular, welches vom Zeugen ausgefüllt wird: Vaterschaftstest Identformular: download hier. Weitere gesetzliche Bestimmungen müssen ebenfalls eingehalten werden, z.B. muss dem Labor eine schriftliche Einwilligungserklärung aller Sorgeberechtigten vorliegen. Die Proben und Unterlagen werden dann vom Zeugen und nicht von den Testpersonen an bj-diagnostik GmbH gesendet. Proben und Unterlagen dürfen nicht von den Testpersonen an bj-diagnostik gegeben werden.

Lesen Sie hier mehr zur Probenentnahme auf einem Jugendamt.

Für Ausländerbehörden

Bei einem Vaterschafts- oder Mutterschaftstest ist nicht nur ein einfacher Abstammungstest auszuführen. Vielmehr ist hier z.B. von Interesse, handelt es sich um den Sohn oder um einen Neffen oder handelt es sich um den Vater, der eine Aufenthaltserlaubnis beantragt oder um den Onkel! Auf jeden Fall ist es hilfreich wenn bei einem Vaterschaftstest auch die Mutter und bei einem Mutterschaftstest auch der Vater am Test teilnimmt. So hat man schon gute Chancen zu erkennen, dass die Mutter vielleicht nicht die Mutter ist, sondern die Schwester der Mutter! Bei Fragen rufen Sie uns bitte an 0551 50072999. Auch für diesen Fall sollte man darauf achten, dass die Proben der Testpersonen unter Aufsicht eines Zeugen, z.B. Hausarzt oder auch bei bj-diagnostik, entnommen werden.

Will z.B. eine Mutter mit ausländischem Pass (nicht EU Bürger) Ihren Sohn aus dem Ausland nach Deutschland holen, kann es sein, dass die Ausländerbehörde einen DNA-Mutterschaftstest als Nachweis verlangt. In diesem Fall gelten Ausnahmen vom Gendiagnostikgesetz.

Für Juristen, Rechtsanwälte

Auch bei juristischen Auseinandersetzungen sollte man immer ein schriftliches Protokoll der Probenentnahme durch einen Zeugen anfertigen lassen. Die meisten unserer Kunden gehen zur Probenentnahme zu ihrem Hausarzt. Der Arzt versendet die Proben dann an unser Labor. Natürlich können die Proben auch direkt beim Rechtsanwalt entnommen werden. Bitte benutzen Sie dann zur Dokumentation der Identität der Testpersonen wieder unser Formular s.o. In vielen Fällen kann auch dann ein sicherer Abstammungstest angefertigt werden, wenn der mögliche Vater schon verstorben ist, z.B. bei Erbschaftsangelegenheiten. Fragen Sie uns nach den Testmöglichkeiten. Bitte beachten Sie die jeweils gültigen, gesetzlichen Bestimmungen für einen Vaterschaftstest.


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