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DNA-Analyse in Straf- oder Zivilsachen



In den USA ist es schon seit mehr als 10 Jahren üblich DNA-Analysen der Polizeibehörden durch einen erfahrenen Naturwissenschaftler auf Verlässlichkeit überprüfen zu lassen, wenn die DNA-Messdaten in einem Verfahren vor Gericht benutzt werden. Der genetische Fingerabdruck ist nicht immer einfach zu messen oder zu interpretieren.

Ganz besonders interessant sind Indizien, die sogenannten "DNA-Mischspuren". Die Interpretation solcher Spuren ist schwierig und mit allerlei Fallstricken behaftet. Es lohnt sich diese Indizien in einem Strafprozeß durch einen unabhängigen Experten auf Belastbarkeit prüfen zu lassen. Mischspuren sind DNA Profile von mehreren Personen, die überlagert sind. Es gibt in der Regel keine eindeutige Methode, um die überlagerten DNA-Profile einzelnen Personen zuzuordnen! Ähnlich wie bei einer Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr, muß auch die DNA-Analyse kalibriert werden, d.h. die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, daß auch entsprechende Kalibrationsmessungen vorliegen. Verglichen mit anderen Wissenschaftsdisziplinen hinkt die Forensik in der Interpretation von DNA-Mischspuren 20 Jahre hinterher. Endlich gibt es die ersten Computerprogramme die moderne, mathematische Methoden in den Gerichtssaal bringen könnten. Wenn Sie wissen wollen, wie das geht, dann fragen Sie mich. Hilfsmethoden, wie die sogenannte Ausschlußregel, sollten schnellstens aus den Gerichtssälen verschwinden. Aber man muss realistisch sein, solange die jetzigen Sachverständigen die neuen Likelihood ratio Methoden nicht verstehen, werden sie auch noch nicht Einzug halten und manch einer wird verurteilt, weil sein DNA-Profil angeblich in einer DNA-Spur des Tatorts auftaucht, obwohl er unschuldig ist.

Gerne berate ich Rechtsanwälte in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Dänemark oder Schweden, bei Fragen zur DNA-Analyse des genetischen Fingerabdrucks im Bereich Zivil- oder Strafrecht.

In den USA geht es so: das Gericht fragt die Anklage und die Verteidigung, ob es Fragen zum DNA-Gutachten gibt. Dann wird gefragt, von der Verteidigung, von der Jury - und es geht ans Eingemachte!
Wenn ein deutsches Gericht fragt, ob Anklage oder Verteidigung Fragen zu den Ausführungen des DNA-Gutachtens hat, dann gibt es nur Schweigen (denn keiner, weder die Anklage noch die Verteidigung, hat einen Plan zu den DNA-Analysen und der Sachverständige kann sich entspannt zurücklehen. Finden Sie das in Ordnung? Warum verschenkt die Verteidigung eine solche Chance?

Dr. rer. nat. Michael Jung, Tel: 0551 500 72 999

Gerne beraten wir Sie bzw. Ihren Mandanten auch im Rahmen eines Vaterschaftstests, Verwandtschaftstests oder Abstam-mungstest für eine Familienzusammenführung.

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